
Haftungsverzicht und allgemeine Bedingungen
FLYING LAP TRACKDAY
FÜR FAHRER, BEIFAHRER UND ZUSCHAUER
A. Präambel
Der Flying Lap Trackday findet auf einer Rundstrecke auf einem Flugfeld statt, das während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ausschließliches Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn unterschiedlich starke Fahrzeuge gleichzeitig auf der Rennstrecke fahren und Geschwindigkeitsunterschiede entstehen. Ausnahmslos stellen die Teilnehmer für diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalles oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen. Durch die Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung unwiderruflich verbindlich an, so dass diese mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam wird. Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
B. Haftungsverzicht sowie Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Alle Teilnehmer wie Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer, Kfz-Halter sowie Helfer und andere nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen in vollem Umfange die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen oder anderen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer und Helfer.
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen die Flying Lap GbR, den oder die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen, deren Helfer, Sportinstrukteure, Sportleiter und Sportwarte, der Streckeneigentümer und – Betreiber, alle angeschlossenen Firmen sowie deren Mitarbeiter einschließlich der Streckenposten und sonstigen beauftragten Sicherheitspersonen und Firmen.
Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbauträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen/Oberflächen samt Zubehör verursacht werden,
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen.
Ausgenommen davon sind Sachschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der unter Punkt 1 - 4 genannten Personen beruhen und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Haftungsverzicht gilt auch dann, wenn Instruktoren auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen zu Vorführfahrten oder Demonstrationsfahrten und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeuge
des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder mitnehmen lassen.
Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen, hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmer bzw. an deren Fahrzeug verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder durch die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht. Falls kein Versciherungsschutz bestehen sollte, verpflichtet sich der Teilnehmer den entstandenen Schaden innerhalb von 60 Tagen komplett beglichen zu haben.
Die Teilnehmer stellen durch diese Erklärung die unter Punkt 1 bis 4 genannten Personen in vollem Umfange von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von dem Unterzeichnern verursachten Unfalles oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.
Ist ein Fahrzeug aufgrund eines techn. Defektes nicht mehr uneingeschränkt fahrbereit oder es treten Betriebsmittel (Öl, Benzin, Kühlflüssigkeiten etc.) aus, hat der Fahrzeugführer das Fahrzeug unverzüglich in sicherer Position auf dem Randstreifen oder einer dafür geeigneten Stelle abzustellen. Der Vorfall ist unverzüglich Flying Lap zu melden sofern es keinen direkten Kontakt zum Streckenpersonal gibt. Die Insassen haben sich unverzüglich hinter die Leitplanken in Sicherheit zu bringen. Ggf. ist der nachfolgende Verkehr aus sicherer Position durch Handzeichen zu warnen. Darüber hinaus ist das Fahrzeug nach näherer Weisung des Streckenmanagements durch den hierzu eingesetzten autorisierten Abschleppdienst aus dem Streckenbereich abschleppen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrzeugführers. Private Abschleppfahrten sind nicht erlaubt.
Reinigungskosten durch das Austreten von Betriebsmitteln auf dem gesamten Gelände gehen ebenfalls zu Lasten des Fahrzeugführers.
C. Besonderer Haftungsausschluss der Flying Lap GbR
Für die an den Teilnehmern, seinen Begleitern und Mechanikern oder seinen mitgeführten Sachgütern durch Dritte zugefügte Schäden haftet die Flying Lap GbR nicht.
Die Flying Lap GbR übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke oder dazugehörigen Einrichtungen.
Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Bei Genuss von Alkohol, Drogen und starken Medikamenten gilt für diese Veranstaltung absolutes Fahrverbot. Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
D. Zahlungs-/ und Stornobedingungen
D.1 Zahlungsbedingungen für Kunden
Mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung fällig und wird abgerechnet.
D.2 Umbuchung, Rücktritt und Stornierung
D.2.1
Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per E-Mail
gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
D.2.2
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bei Stornierung ab Anmeldung: 50 % Stornogebühren auf den laut Ticket zu zahlenden Preis
Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % Stornogebühren auf den laut Ticket zu zahlenden Preis
Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% Stornogebühren auf den laut Ticket zu zahlenden Preis
Dem Teilnehmer bleibt in jedem der vorgenannten Fälle der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Zusatz:
Ein Ticket kann durch den Teilnehmer weitervermittelt werden (zum gleichen Preis wie von Flying Lap GbR angeboten), sodass dem Teilnehmer kein wirtschaftlicher Schaden entseht.
Die Weitervermittlung erfolgt nicht über die Flying Lap GbR, muss jedoch vor Veranstaltung der Flying Lap GbR zur Freigabe und Ummeldung genannt werden.
D.2.3
Bei Nichtteilnahme an einer verbindlich gebuchten Veranstaltung bleibt die Gebühr fällig.
D.2.4
Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr, maßgebend.
D.2..5
Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
E. Sicherheitsbedingungen
Der Teilnehmer erkennt die Bedingungen der Ausschreibung sowie den obigen Haftungsausschluss
an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Er versichert:
Ich bin im Besitz einer entsprechend gültigen Fahrerlaubnis.
Ich bzw. mein Mitfahrer ist während der Veranstaltung angegurtet und tragen einen straßenzugelassenen Helm für Fahrzeuge oder Motorräder.
Die Wagenfenster/Falt- und Schiebedächer sind während der Veranstaltung geschlossen.
Das von mir, bei dieser Veranstaltung, benutzte Fahrzeug entspricht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung in allen Punkten.
Sämtliche am Fahrzeug vorgenommenen Änderungen sind ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Kraft, es wurde keine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen.
Mein Fahrzeug erzeugt in der Vorbeifahrt nicht mehr als die für die jeweilige Veranstaltung vorgegebene db-Grenze (92 db).
F. Ausfall der Vernanstaltung/ Höhere Gewalt (force majeur)
Bei Ausfall der Veranstaltung, auch in Teilen, aufgrund höherer Gewalt, wie Bürgerkrieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Terror oder Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen etc.), die sich mittelbar oder unmittelbar auf das Austragungsland der Veranstaltung beziehen und der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
Zusätzliche Bestimmungen, insbesondere für Zuschauer
Das Aufhalten auf dem Veranstaltungsgelände beinhaltet die Anerkennung folgender Bedingungen und Konditionen gemäß derer die Flying Lap GbR Einlass in Gelände und Veranstaltung gewährt.
Zuschauer dürfen sich nur in den für Zuschauern ausgewiesenen Bereichen des Veranstaltungsgeländes aufhalten.
Bei Abbruch oder vorzeitiger Veranstaltungsabsage von Seiten der Flying Lap GbR besteht kein Schadensersatzanspruch.
Es besteht die Möglichkeit, dass auf dem Veranstaltungsgelände Überwachungskameras installiert sind. Sie geben Ihr Einverständnis für jegliches Bildmaterial, das zu allgemeinen Sicherungszwecken erstellt wird. Sie geben Ihr Einverständnis außerdem dafür, dass die Flying Lap GbR und/oder die Betreiber des Veranstaltungsgeländes die Aufnahmen in jeglicher Rechtssache verwenden oder an die Polizei weitergeben dürfen.
Die Erstellung, Speicherung, Aufnahme oder Übermittlung jeglicher Art von Tonaufnahmen, Bildmaterial oder audiovisuelles Material (im Folgenden Aufnahmen genannt) von, während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist nicht erlaubt. Verboten ist zudem die Speicherung, Aufnahme oder Übermittlung jeglicher Information und jeglicher Daten, einschließlich offizieller Zeitnahme, Ergebnisse, Leistungen, Telemetrie, Wetter oder Daten des Veranstalters (im Folgenden Daten genannt). Auf dem Gelände ist jedwede Art von Ausrüstung untersagt, die zur Ausführung der vorgenannten Handlungen befähigt. Private elektronische Geräte (einschließlich Fotoapparate, Mobiltelefone und andere tragbare Geräte zur privaten Kommunikation) sind auf dem Gelände erlaubt soweit nicht anders angegeben. Dies unter der Voraussetzung, dass jegliche Aufnahmen, Daten sowie jegliches Bildmaterial einschließlich Fotoaufnahmen und jedwede Art von Standbildern, die sich aus einer Aufnahme der Veranstaltung erstellen lassen, die aufgenommen, gespeichert und/oder im Nachgang der Veranstaltung erstellt werden, ausschließlich für persönliche, private und nicht gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Mit Betreten des Geländes erklären Sie sich damit einverstanden, dass a) die Nutzung vorgenannter Aufnahmen, Daten und Bilder für jede Form der öffentlichen Werbung, Zurschaustellung, gewerblichen Gewinns oder jedwede weitere Bestimmung (ausgenommen die private Verwendung) ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Flying Lap GbR strengstens verboten ist und einen Bruch der Bedingungen und Konditionen darstellt, für den Sie haftbar gemacht werden können, und b) dass Sie auf Anforderung der Flying Lap GbR das ausschließliche Nutzungsrecht und jedes geistige Eigentum an jeglichem Bildmaterial oder jedweden Aufnahmen, die Sie von, während oder in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt, geschaffen, gespeichert oder aufgenommen haben, schriftlich an die Flying Lap GbR abtreten.
Auf den Tribünen oder im Zuschauerbereich müssen Wege und Treppenbereiche aus Sicherheitsgründen freigehalten werden.
Den Anordnungen der Flying Lap GbR Angestellten, der Ordner und des Absperrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung bedeutet Hausfriedensbruch.
Außer Sitzkissen dürfen keine sperrigen Gegenstände auf die Tribünen oder in den Zuschauerbereich mitgenommen werden.
Übersteigen Sie nicht die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen! Sie gefährden sonst sich und andere.
Offenes Feuer und das Abschießen von Pyrotechnischen Gegenständen (wie z.B. Raketen, Böller, Bengalisches Licht etc.) sind strikt verboten. Sie gefährden ansonsten in hohem Maße andere Zuschauer, Veranstaltungsteilnehmer und nicht zuletzt sich selbst.
Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.
Das Mitbringen von Tieren in das Veranstaltungsgelände ist verboten.
Benutzen Sie für Ihren Abfall die bereitgestellten Abfallbehälter und trennen Sie bitte Ihren Abfall dabei wie auf den Tonnen beschrieben.
Sie erkennen hiermit an, dass Veranstaltungen mit Automobilen, diese Veranstaltung und bestimmte damit zusammenhängende Aktivitäten (einschließlich, ohne Einschränkung, die Rahmenveranstaltungen) gefährlich sind. Die Flying Lap GbR und an der Organisation der Veranstaltung beteiligte Personen (einschließlich offiziell eingesetzte Personen, Marshals und Rettungs- und medizinisches Personal), Wettbewerber und Fahrer (diese Gruppe umfasst auch, soweit relevant, sämtliche Geschäftsführer, Direktoren, Angestellte, Bevollmächtigte, Lieferanten und verbundene Unternehmen) sind nicht verantwortlich für jeglichen Verlust oder Schaden, der Ihnen oder Ihrem Eigentum zugefügt wird. Dies gilt für Verluste oder Schäden maximal zulässiger Höhe nach deutschem Recht.
Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das medizinische Personal vor Ort. Ein Krankenwagen steht während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung.